Staatsoper Berlin / Staatsoper Unter den Linden
Geschichte der Staatsoper Berlin
Friedrich II. beauftragte den in seinen Diensten stehenden Architekten Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff das Forum Fridericianum, ein Ensemble rund um den Bebelplatz, zu entwerfen. Als ein zum Ensemble gehörendes Bauwerk wurde die Staatsoper Unter den Linden in den Jahren 1741 – 1743 im norddeutschen Rokoko-Klassizismus in Anlehnung eines korinthischen Tempels errichtet. Erwähnenswert ist, dass die Ungeduld des Königs so groß war, dass er bereits Monate vor der Fertigstellung des Gebäudes am 7. Dezember 1742 mit Cleopatra e Cesare die Lindenoper eröffnete. Im August 1843 wurde das Opernhaus durch einen Brand vollständig zerstört. Jedoch bereits im folgenden Jahr von Carl Ferdinand Langhans neu errichtet.
1918 erhielt das Opernhaus den Namen Staatsoper Unter den Linden.
Im Zweiten Weltkrieg wurde die Staatsoper durch Bomben zweimal zerstört. Nach der ersten Zerstörung erfolgte umgehend der Wiederaufbau, der Neuaufbau nach der zweiten Zerstörung unter R. Paulick zog sich bis 1955 hin.
Bereits Ende des 19. Jahrhunderts erlangte das Opernhaus internationale Anerkennung, was seinen bekannten Dirigenten zu verdanken war.
Künstlerische Leitung der Staatsoper Berlin
Seit 1992 ist Daniel Barenboim Generalmusikdirektor.
Bis 2002 war Daniel Barenboim auch Künstlerischer Leiter. 2002 übernahm Peter Mussbach die Künstlerische Leitung und die Intendanz. Zurzeit ist Ronald H. Adler Kommissarischer Intendant und Operndirektor.
Die Staatskapelle Berlin wählte im Jahr 2000 Daniel Barenboim zum Chefdirigenten auf Lebenszeit.
Umbau der Staatsoper Berlin
Im Vergleich zu anderen Häusern ist die Staatsoper ein eher kleines Haus mit 1396 Plätzen, die Deutsche Oper Berlin verfügt über 1954 Plätze und die Metropolitan Opera über 4065 Plätze.
Der Staatsoper unter den Linden steht eine grundlegende Sanierung bevor. Bei den Sanierungsarbeiten soll auch ein Umbau des Zuschauerraumes für bessere Sichtverhältnisse und für eine bessere Akustik sorgen. Diese Maßnahmen müssen jedoch die Auflagen des unter Denkmalschutz stehenden Saales berücksichtigen.
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