Neue Benutzungsordnung in den Staatlichen Museen zu Berlin ab 01.10.2010

Freier Eintritt in die Staatlichen Museen zu Berlin für Besucherinnen und Besucher bis zum 18. Lebensjahr.

Ab dem 1. Oktober 2010 gilt in den Staatlichen Museen zu Berlin eine veränderte Benutzungsordnung:
Ab dann erhalten Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr kostenlosen Eintritt. Diese Regelung soll nicht nur Familien finanziell entlasten, sondern Jugendlichen ermöglichen, in ihrer Freizeit vermehrt die Museen zu besuchen.
Über den freien Eintritt hinaus gibt es ein umfangreiches museumspädagogisches Programm, das kostenlos
genutzt werden kann.
Ebenfalls kostenlosen Eintritt in die Staatlichen Museen zu Berlin erhalten weiterhin alle Personen, die Transferleistungen beziehen.
Hierzu gehören Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.

Studierende, Grundwehr- oder Zivildienstleistende, Schwerbehinderte sowie Arbeitssuchende mit Leistungen nach ALG I (mindestens
50 v. H. MdE) erhalten weiterhin eine Eintrittsermäßigung von 50 Prozent.

Die Jahreskarte, die zum Besuch aller Dauerausstellungen der Staatlichen Museen zu Berlin berechtigt, kostet weiterhin 40 Euro (ermäßigt 20 Euro).
Die Jahreskarte PLUS, die zusätzlich den Besuch von Sonderausstellungen ermöglicht, ist für 80 Euro (ermäßigt 40 Euro) zu erwerben.

Die Entgeltfreiheit für die letzten vier Stunden an jedem Donnerstag entfällt ab 1. Oktober 2010.

Die Staatlichen Museen zu Berlin präsentieren sich an fünf Standorten: in Berlin-Mitte, in Berlin-Tiergarten, Berlin-Charlottenburg, Berlin-Dahlem und Berlin-Köpenick.

 

0 Comments

You can be the first one to leave a comment.

Leave a Comment